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Durch Vertrag werden Kauf, Miete, Kredit und viele weiteren Rechtsbeziehungen geregelt. Das Vertragsrecht stellt daher einen zentralen Bereich unserer Rechtsordnung dar. Ohne Vertrag und ohne Vertragsrecht würde unsere Zivilisation nicht funktionieren.

Die JUSLINE macht das Recht vom Vertrag, also vor allem das Vertragsrecht des BGB, im Internet zugänglich, der "Offene Gesetzeskommentar" ermöglicht und unterstützt die Erläuterung der einzelnen Paragrafen (www.jusline.de).

Wichtige deutsche Gesetze:

Rechtsanwälte und Notare mit dem Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt Vertragsrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie vertragsrecht.net, www.gesellschaftsrecht.net, www.handelsrecht.net, www.ivertrag.de, www.liegenschaftsrecht.de, www.liegenschaftsrecht.info, www.vertragshaendlerrecht.de, www.vertragshaendlerrecht.info oder www.vertrag.info vereinbaren.

Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt Vertragsrecht finden:

Bücher zum Vertragsrecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de online bestellt werden.

Für allgemeine Informationen über Verträge empfiehlt sich die Suche unter www.google.de

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